Die Rechtskonsulentin des Regierungsrates und des Kantonsrates berät den Regierungsrat, die Rechtsdienste der Departemente und der Staatskanzlei sowie den Kantonsrat und den Staatsschreiber in rechtlichen Angelegenheiten. Sie verfasst Rechtsgutachten und vertritt den Kantonsrat in Verfahren vor Gericht. Zusätzlich obliegt ihr die Redaktion des III. Teils der Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide (LGVE). Sie ist administrativ der Staatskanzlei zugeordnet und fachlich dem Regierungsrat oder, soweit sie Aufgaben für den Kantonsrat wahrnimmt, diesem unterstellt.
Rechtskonsulentin ist lic. iur. Judith Lipp.