Der Rechtsdienst der Staatskanzlei erbringt die folgenden Dienstleistungen:
- Beratung der Abteilungen der Staatskanzlei in rechtlichen Angelegenheiten
- Planung der gesetzmässigen Abläufe des Parlamentsgeschehens und Beratung in Verfahrensfragen des Parlamentsrechts
- Vorbereitung von Regierungsratsgeschäften einschliesslich der Beantwortung von parlamentarischen Vorstössen
- Gesetzgebungsprojekte und weitere Projektarbeit