Die Staatskanzlei unterstützt den Regierungsrat und den Kantonsrat in organisatorischer Hinsicht bei der Erfüllung der kantonalen Aufgaben und informiert die Öffentlichkeit über die Grundlagen, Organisation, Ziele und Tätigkeiten des Staates.
Staatsschreiber Vincenz Blaser
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Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheids einer Vorinstanz. Dies ist der Fall, wenn beim Regierungsrat kein Rechtsmittel eingegangen ist und der Entscheid der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen ist.
Rechtskraftbescheinigung
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Staatskanzlei Luzern Bahnhofstrasse 15 6002 Luzern