Wenn Sie wissen wollen, ob gegen einen Entscheid einer Vorinstanz, der beim Regierungsrat angefochten werden kann, ein Rechtsmittel eingelegt wurde, können Sie mit einem schriftlichen Gesuch bei der Staatskanzlei das entsprechende Dokument verlangen. Entweder erhalten Sie eine Rechtskraftbescheinigung oder eine Bestätigung.
Rechtskraftbescheinigung
Eine Rechtskraftbescheinigung bescheinigt die Rechtskraft eines Entscheids einer Vorinstanz. Dies ist der Fall, wenn beim Regierungsrat kein Rechtsmittel eingegangen ist und der Entscheid der Vorinstanz in Rechtskraft erwachsen ist.
Bestätigung
Mit der Bestätigung wird bescheinigt, dass gegen den vorinstanzlichen Entscheid bis zum Datum der Ausstellung der Bestätigung kein Rechtsmittel beim Regierungsrat eingegangen ist.
Bestellung und Kosten
Für die Ausstellung ist ein schriftliches Gesuch (per Post oder per E-Mail) einzureichen, dem eine Kopie des vorinstanzlichen Entscheids beizulegen ist. Die Rechtskraftbescheinigung sowie die Bestätigung sind kostenpflichtig. Es wird eine Pauschale von Fr. 35.– verrechnet. Die Rechnung wird mit der Bescheinigung oder der Bestätigung per Post zugestellt.