Ökologisierung der Verkehrssteuer

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Neue Verkehrssteuer seit 1. Januar 2025 in Kraft

Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge eine neue Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Verkehrssteuer. Die Steuer für Personenwagen wird neu nach den Parametern Gesamtgewicht und Leistung erhoben. Motorräder werden nach Leistung besteuert und für leichte Nutzfahrzeuge gilt das Gesamtgewicht. Umfassende Informationen erhalten Sie auf der Themenwebseite zur neuen Verkehrssteuer. 

Der politische Prozess

Die Gesetzesvorlage über die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes wurde in der Kantonsratssession vom 4. Dezember 2023 mit 80 Ja- gegen 26 Nein-Stimmen angenommen.

Die neuen Bemessungsgrundlagen wurden aufgrund von politischen Vorstössen entwickelt. Anlässlich der Klimadebatte im Juni 2019 hat der Kantonsrat zwei parlamentarische Vorstösse (Postulat P 25 von Othmar Amrein, Motion M 39 von Hannes Koch) als Postulate erheblich erklärt. Diese verlangten vom Regierungsrat eine Revision der Verkehrssteuern nach ökologischen Gesichtspunkten. In der Juni-Session 2021 erklärte der Kantonsrat eine Motion (Motion M 536 von Yvonne Hunkeler) erheblich, welche die umgehende Einleitung einer Revision zur Ökologisierung der Verkehrssteuer forderte.

Zum Kantonratsgeschäft
Botschaft B 156

Abstimmung

Abstimmung vom 4. Dezember 2023 (Video)