Neue Verkehrssteuer tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft
Ab 1. Januar 2025 gilt für Personenwagen, Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge eine neue Berechnungsgrundlage zur Erhebung der Verkehrssteuer. Die Steuer für Personenwagen wird neu nach den Parametern Gesamtgewicht und Leistung erhoben. Motorräder werden nach Leistung besteuert und für leichte Nutzfahrzeuge gilt das Gesamtgewicht.
Besonders emissionsarme Fahrzeuge der drei genannten Kategorien profitieren zudem von einem Bonus: Ab dem Jahr der ersten Inverkehrsetzung sowie für die vier Folgejahren gilt ein Rabatt von 80 %. Dies betrifft in erster Linie rein elektrisch betriebene Fahrzeuge sowie Fahrzeuge, deren CO2-Ausstoss 46,8 g/km oder weniger beträgt.
Personenwagen, welche die Abgasnormen nicht erfüllen (Abgasnorm 3 oder tiefer), werden mit einem Zuschlag (Malus) von 15 % belegt. Ebenso jene Personenwagen, deren CO2-Ausstoss doppelt so hoch ist wie der aktuelle Zielwert (93,6 g CO2/km) des Bundes. Das bedeutet, dass alle Personenwagen mit einem CO2-Ausstoss von 187,2 g CO2/km und mehr vom Malus betroffen sind.
Motorräder und leichte Nutzfahrzeuge sind vom Malus ausgenommen.
Das Gesetz über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes (SRL Nr. 776) wurde am 4. Dezember 2023 vom Kantonsrat gutgeheissen. Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 15. Oktober 2024 die entsprechende Verordnung verabschiedet und aufgrund der neu definierten CO2-Zielwerte des Bundes (Senkung von 118 auf 93,6 g CO2/km) entschieden, den Malus auf 15 % festzulegen.
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Berechnungsgrundlagen: Bonusberechtigt sind Personenwagen ab der ersten Inverkehrssetzung sowie für die vier Folgejahre.
Der politische Prozess
Die Gesetzesvorlage über die Änderung des Gesetzes über die Verkehrsabgaben und den Vollzug des eidgenössischen Strassenverkehrsrechtes wurde in der Kantonsratssession vom 4. Dezember 2023 mit 80 Ja- gegen 26 Nein-Stimmen angenommen.
Die neuen Bemessungsgrundlagen wurden aufgrund von politischen Vorstössen entwickelt. Anlässlich der Klimadebatte im Juni 2019 hat der Kantonsrat zwei parlamentarische Vorstösse (Postulat P 25 von Othmar Amrein, Motion M 39 von Hannes Koch) als Postulate erheblich erklärt. Diese verlangten vom Regierungsrat eine Revision der Verkehrssteuern nach ökologischen Gesichtspunkten. In der Juni-Session 2021 erklärte der Kantonsrat eine Motion (Motion M 536 von Yvonne Hunkeler) erheblich, welche die umgehende Einleitung einer Revision zur Ökologisierung der Verkehrssteuer forderte.
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Botschaft B 156
Abstimmung vom 4. Dezember 2023 (Video)