Startschuss DJ28
"Digitale Justiz 28", kurz DJ28, ist ein gemeinsames Programm des Justiz- und Sicherheitsdepartements und des Kantonsgerichts. Ziel des Programms ist die medienbruchfreie Zusammenarbeit mit digitalen Akten in der Luzerner Justiz. Gerichte, Staatsanwaltschaft und Justizvollzug entwickeln das Programm gemeinsam. Der Projektauftrag wurde von der Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartement Ylfete Fanaj und dem Präsidenten des Kantonsgerichts Peter Schumacher im Frühling 2024 unterschrieben. Die Umsetzung soll bis ins Jahr 2028 abgeschlossen sein. DJ28 ist das Luzerner Resultat aus dem Nationalen Projekt Justitia 4.0.
Das Programm DJ28 verfolgt den Ansatz, die Digitalisierung für eine Optimierung der Arbeits- und Prozessgestaltung zu nutzen. Bis ins Jahr 2028 sollen sämtliche Stellen - Polizei, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörden mit Justizkompetenz, Gerichte und der Justizvollzug - medienbruchfrei mit digitalen Akten arbeiten. Verfahren können damit effizienter geführt werden.
Nationales Projekt Justitia 4.0
Das Projekt Justitia 4.0 verfolgt im Auftrag der Justizkonferenz und der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) die Digitalisierung der Schweizer Justiz. Ziel des Projektes ist es, die heutigen Papierakten durch elektronische Dossiers zu ersetzten und den elektronischen Rechtsverkehr zwischen sämtlichen Verfahrensbeteiligten, also auch Anwältinnen und Anwälte, im Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsverfahren abzuwickeln.
Dies soll über die Plattform Justita.Swiss geschehen, welche von Bund und Kantonen im Rahmen einer gemeinsamen Trägerschaft geführt wird. Die rechtlichen Grundlagen für diese Plattform werden voraussichtlich Ende 2026 geschaffen (Bundesgesetz über die Plattformen für die elektronische Kommunikation in der Justiz, BEKJ).
Mit der Inkraftsetzung der Gesetzesänderungen gemäss dem BEKJ werden sowohl professionelle Anwenderinnen und Anwender (Anwaltschaft), in Justizverfahren involvierte Verwaltungsbehörden sowie Justizbehörden verpflichtet, innerhalb einer zweijährigen Frist ausschliesslich die elektronische Plattform zu nutzen.
Für die Umsetzung auf kantonaler Ebene ist eine umfassende, digitale Transformation nötig. Die Arbeitsweise bzw. die Arbeitsabläufe der betroffenen Mitarbeitenden in der Justiz werden grundlegend verändert.