Swisslos

Lotterieerträge für gemeinnützige Projekte

Swisslos Beiträge an gemeinnützige Projekte aus Kultur, Sport, Umwelt und Sozialem

Swisslos-Lotteriefond allgemein

Swisslos zahlt jährlich über 600 Millionen Franken an glückliche Lotteriegewinner aus, aber auch rund 400 Millionen Franken an die 26 kantonalen Lotterie- und Sportfonds (Swisslos-Fonds). Denn der Reingewinn von Swisslos kommt vollumfänglich der Gemeinnützigkeit zugute.


Logo Lotteriefonds Kanton Luzern swisslos farbig

Swisslos-Lotteriefonds für gemeinnützige Zwecke im Kanton Luzern

Die Swisslos-, Lotterie- und Sportfonds der Deutschschweizer Kantone und des Kantons Tessin unterstützen mit den Lotterieerträgen jährlich weit über 17'000 Projekte in den Bereichen Kultur, Sport, Umwelt und Soziales. Die Kantone bestimmen gemäss ihren Vorgaben, welche Projekte in welchem Umfang unterstützt werden können.

Kanton Luzern regelt den Mitteleinsatz und die Kriterien für die Vergabe in der Lotteriegeldverordnung. Die Förderung ist weit gefasst und soll im Sinne des Gemeinwohls ein möglichst grosses Publikum ansprechen.

Gesetzliche Grundlagen und Kriterien

Gesuch stellen - Antrag ausfüllen

Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD kann weitere nicht kommerzielle, gemeinnützige Projekte aus den Bereichen Bildung, Kultur, Archäologie und Denkmalpflege mit Lotteriemitteln unterstützen.

! Bitte keine Gesuche für Förderbeiträge an kulturelle Projekte (Veranstaltungen, Produktionen oder Vermittlungsprojekte) innerhalb der Sparten Musik, Theater, Tanz, Literatur und bildende Kunst hier stellen. Diese fallen in die Zuständigkeit der regionalen Kulturförderungen des Kantons Luzern.

Das Gesuch ist via Online-Formular einzureichen. Notwendige Unterlagen bzw. Daten sind neben Angaben zur Kontaktperson, Anschrift und Bankverbindung auch Informationen zum Projekt wie Kurzbeschreibung, Ziele und Zielgruppe, Budget- und Finanzierungsplan.   

Nach dem Eingang des Gesuchs, wird eine Eingangsbestätigung automatisch zugestellt, Das Gesuch wird vorgeprüft und - sofern es den Kriterien des BKD entspricht - von der Departementsleitung zweimal im Jahr (Juni und Dezember) behandelt. Danach wird der Entscheid schriftlich zugestellt.

Anträge für Sportgelder bitte unter sport.lu.ch/swisslos stellen.

Labeling von Projekten 

Bitte verwenden Sie für die Drucksachen der vom Lotteriefonds unterstützten Projekte immer eines der untenstehenden Logos. Benutzen Sie dazu die Ergänzung "Unterstützt durch", "Mit Unterstützung von" oder "Dank an" usw. Swisslos, Lotteriefonds Kanton Luzern.


KANTON LUZERN

Bildungs- und Kulturdepartement

Swisslos Gesuchswesen

Bahnhofstrasse 18

6000 Luzern

Standort

Lia Gisler

Telefon direkt 041 228 8407

E-Mail Lia Gisler