Moderne Schweiz ermöglicht Schulpflicht
Der 1798 im Kanton Luzern neu eingesetzte achtköpfige Erziehungsrat war beim Aufbau der Volksschule massgebend beteiligt. Damit war - im Zeichen der Helvetik - der Grundstein für die Luzerner Volksschule gelegt. Unterrichtet wurde nach Methoden des Paters Nivard Crauer – der vom Kloster St. Urban aus massgeblichen Einfluss auf das Bildungswesen im Kanton ausübte. In vier Winterkursen sollten Kinder ab sieben Jahren die Landschulen besuchen. Auch wenn weit herum noch die Schulräume, Lehrmittel und Lehrer fehlten, wurde 1800 das Obligatorium der Schulpflicht durch die helvetische Republik verfügt. Gemeinden wurden unter Androhung von 40 Franken Busse verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen bis Mitte Januar 1801 eine Winterschule zu eröffnen. Der Unterricht erfolgte fast ausschliesslich in gemieteten Bauernstuben mit einfachster Möblierung. Weil oft die Hälfte der schulpflichtigen Kinder fehlte, wurde bei Nichterscheinen eine Geldstrafe bestimmt.
In einem Erziehungsratsbeschluss vom 19. Februar 1810 wurde eine Geldstrafe von 300 Franken für säumige Gemeinden ausgesprochen, die noch keine Schulhäuser gebaut hatten. 1813 beschloss der Kleine Rat, dass der Staat die Lehrerlöhne nur in jenen Gemeinden übernimmt, die bereits ein Schulhaus errichtet haben. 1830 regelte das Erziehungsgesetz, dass die Winterschulen Anfang November beginnen und 20 Wochen dauern, gleich lang wie die Sommerschulen. Die Primarschule dauert sechs Jahre. Der Besuch der Sekundarschule ist noch freiwillig.
— Quelle: Häfliger, Alois: Der Luzerner Erziehungsrat 1798-1999. Eine schulhistorische Skizze, Luzern: Bildungsdep. des Kantons Luzern 2002