Um die Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert.
Die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen (für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen, für den eingeschränkten Betrieb sowie für Betriebsschliessungen) werden weitergeführt. Neu wurde die Möglichkeit geschaffen, Kulturunternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen an Transformationsprojekte zu unterstützen.
Detaillierte Informationen zu den Corona-Unterstützungsmassnahmen finden sich bei der Luzerner Kulturförderung.