Informationen für die Wirtschaft

Härtefallmassnahme

Der Kanton Luzern hat gemeinsam mit dem Bund Luzerner Unternehmen, die von der Coronakrise besonders hart getroffen wurden, unterstützt. Die Härtefallunterstützung ist abgeschossen. Informationen zur Gewinnbeteiligung und zu den Rechtsgrundlagen finden Sie hier.

Kurzarbeit und Erwerbsersatz

Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle Kündigungen ausgesprochen werden.

Informationen zur Kurzarbeit infolge des Coronavirus finden sich auf der Webseite des wira.

Mit der Medienmitteilung vom 4. November 2020 hat der Bundesrat eine Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes auch für indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung kommuniziert. Neu haben Personen einen Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Corona-Virus massgeblich eingeschränkt ist und die eine Lohn- oder Einkommenseinbusse erleiden. Sie finden aktuelle Informationen zur Entschädigung bei Erwerbsausfällen aufgrund des Coronavirus auf der Webseite der Ausgleichskasse.

Kulturförderung

Um die Auswirkungen des Coronavirus im Kulturbereich abzufedern und die kulturelle Vielfalt zu erhalten, haben Bund und Kantone die Rahmenbedingungen für die Weiterführung der Unterstützungsmassnahmen im Kultursektor definiert.

Die Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen (für abgesagte oder verschobene Veranstaltungen, für den eingeschränkten Betrieb sowie für Betriebsschliessungen) werden weitergeführt. Neu wurde die Möglichkeit geschaffen, Kulturunternehmen mit nicht rückzahlbaren Beiträgen an Transformationsprojekte zu unterstützen.

Detaillierte Informationen zu den Corona-Unterstützungsmassnahmen finden sich bei der Luzerner Kulturförderung.

Sport

Das Stabilisierungspaket 2020 des Bundes für alle von COVID-19 betroffenen Sportvereine und -verbände wurde Ende März 2021 abgeschlossen. Der Kanton Luzern wird Sportvereinen und -verbänden helfen, die bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in den Genuss von Unterstützungsleistungen des Bundes gekommen und nun in finanzielle Notlage geraten sind. Unterstützung sollen auch diejenigen Sportorganisationen erhalten, die vom Bund für ihre Strukturerhaltung zu wenig Mittel erhalten haben. Für Sportvereine und -verbände im Kanton Luzern besteht bis zum 30. Juni 2021 die Möglichkeit, bei der Sportförderung Kanton Luzern ein Gesuch für finanzielle Unterstützung einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Fach- und Publikumsmessen

Fach- und Publikumsmessen von überkantonaler Bedeutung, die im Kanton Luzern stattfinden sollen und für über 1000 Personen pro Tag konzipiert sind, können im Vorfeld der Veranstaltung ein Gesuch um Zusicherung von Unterstützungsleistungen im Absagefall beantragen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, sichert der Kanton die Beteiligung an den ungedeckten Kosten im Absagefall zu. Kann die Messe in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie nur teilweise, in reduziertem Umfang oder gar nicht stattfinden, ist in der Folge beim Kanton ein Gesuch um Ausrichtung von Leistungen einzureichen. Gestützt darauf legt der Kanton die Höhe der Unterstützungsleistung fest und richtet diese aus. Der Schutzschirm ist befristet bis am 30. April 2022 und gilt nicht für neue Messen.

Weitere Informationen finden Sie hier.