Revision Finanzausgleichsgesetz

Die erfreuliche, aber regional sehr unterschiedliche Entwicklung der Steuererträge führt beim kantonalen Finanzausgleich zu einem überhöhten Wachstum und zu Verwerfungen zwischen den Gemeinden. Das würde die Zahler sehr stark belasten und die Solidarität unter den Gemeinden gefährden. Der Regierungsrat schlägt darum eine Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes vor. Diese wurde paritätisch mit dem Verband Luzerner Gemeinden erarbeitet. Die im Frühjahr durchgeführte Vernehmlassung hat den Gesetzesentwurf überwiegend bestätigt. Beim Infrastrukturlastenausgleich wurde ein höherer Betrag gefordert. Der Regierungsrat hat dem in der vorliegenden Botschaft Rechnung getragen, indem die Summe um einen Drittel von sechs auf acht Millionen Franken erhöht wird.

Kanton und Gemeinden haben das Projekt Teilrevision des Finanzausgleiches gestartet

Der innerkantonale Finanzausgleich dient dazu, die finanziell schwächeren Gemeinden zu unterstützen, damit alle Kommunen im Kanton für ihre Einwohnerinnen und Einwohner über ein ähnliches Leistungsangebot zu vertretbaren Steuern verfügen. In Zukunft zeigen sich diesbezüglich erhebliche Herausforderungen. Die Steuererträge stiegen im Kanton Luzern in jüngster Vergangenheit markant an. Diese Tendenz wird sich voraussichtlich in den kommenden Jahren fortsetzen. Die Entwicklung erfolgt in erster Linie bei Steuererträgen der juristischen Personen, vorab in den Städten Luzern und Kriens. Diese Entwicklung ist für den Kanton Luzern sehr erfreulich. Das aktuelle Modell des Finanzausgleichs würde die Zahler jedoch stark belasten und so die Solidarität unter den Gemeinden gefährden. Daraus ergibt sich beim innerkantonalen Finanzausgleich dringender Handlungsbedarf.

Die komplette Medienmitteilung vom 13. August 2024 zur Botschaft für die Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes finden Sie hier

Die Botschaft zur Teilrevision des Finanzausgleichsgesetzes 2026 finden Sie hier

Im Rahmen der Arbeiten zur Steuergesetzrevision 2025 wurde eine Übersicht erstellt, in der die Auswirkungen verschiedener aktueller Reformvorhaben dargestellt sind. Die entsprechende Datei findet sich unter diesem Link

Im Herbst 2024 wurde die obige Übersicht mit den neusten Erkenntnissen aus dem Aufgaben- und Finanzplan 2025-2028 aktualisiert. Die angepasste Liste findet sich unter diesem Link