Seit 2016 stellt die Agenda 2030 der UNO den globalen Referenzrahmen für alle relevanten Politikbereiche für eine nachhaltige Entwicklung dar. Die 17 Ziele der Agenda 2030 sind nicht direkt anwendbar. Mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 haben sich die Staaten aber verpflichtet, die Ziele zur nachhaltigen Entwicklung im eigenen Land umzusetzen. Dazu müssen sie in bestehenden oder neuen Planungs- und Führungsinstrumenten verankert werden.
Nachhaltige Entwicklung ist ein Staatsziel
Die Grundlage für eine nachhaltige Entwicklung ist in der Bundesverfassung verankert. Artikel 2 («Zweck») erklärt die nachhaltige Entwicklung zu einem Staatsziel. Artikel 73 («Nachhaltigkeit») fordert Bund und Kantone dazu auf, «ein auf Dauer ausgewogenes Verhältnis zwischen der Natur und ihrer Erneuerungsfähigkeit einerseits und ihrer Beanspruchung durch den Menschen anderseits» anzustreben.
Das zentrale Instrument des Bundesrates zur Umsetzung der Agenda 2030 in der Schweiz ist die Strategie «Nachhaltige Entwicklung 2030 (SNE 2030)», in welcher er die Leitlinien seiner Nachhaltigkeitspolitik festlegt und die nachhaltige Entwicklung als wichtige Anforderung für alle Politikbereiche des Bundes verankert. Seit 2021 umfasst die Strategie einen Zeithorizont von zehn statt bisher vier Jahren.
Nachhaltigkeitspolitik im Kanton Luzern
Auf kantonaler Stufe sind wichtige Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung in der Verfassung des Kantons Luzern verankert. Paragraf 4 («Solidarität und Subsidiarität») hält fest, dass Kanton und Gemeinden den Grundsatz der Solidarität beachten und sich für den Ausgleich in der Gesellschaft und zwischen den Kantonsteilen einsetzen. Paragraf 12 («Grundsätze») fordert, dass bei der Erfüllung der kantonalen und kommunalen Aufgaben Würde, Rechte und Freiheiten der Menschen geschützt werden und die öffentliche Ordnung gewahrt bleibt, dass die natürlichen Lebensgrundlagen erhalten werden und dass die wirtschaftliche Entwicklung allen dient.
Der Regierungsrat unterstützt die Nachhaltigkeitsziele der Agenda 2030 und verfolgt sie mit dem gesetzlich geregelten, durchgängigen und bewährten Planungs- und Führungsinstrumentarium sowie mit weiteren Instrumenten. Verschiedene Dimensionen der Nachhaltigkeit sind in die strategische Planung für die Legislaturperiode 2023-2027 eingeflossen; in der Kantonsstrategie ab 2023 wird die Agenda 2030 als Referenzgrösse ausdrücklich genannt. Im Legislaturprogramm 2023-2027 nehmen die Legislaturziele pro Hauptaufgabe konkret Bezug auf die 17 Sustainable Development Goals. Entsprechend lassen sich die im Aufgaben- und Finanzplan 2024-2027 abgebildeten Massnahmen und Projekte ebenfalls in einen direkten Bezug zur Agenda 2030 bringen.