Die Abteilung Kulturförderung gewährleistet die Wahrnehmung des staatlichen Auftrages im Bereich der Kulturförderung und -vermittlung.
Die Kulturförderung unterstützt wertvolle und kantonal bedeutende kulturelle Bestrebungen in Zusammenarbeit mit Privaten, Gemeinden, anderen Kantonen und dem Bund. Sie fördert gemäss Kulturförderungsgesetz das kulturelle und künstlerische Schaffen bzw. deren möglichst breite Vermittlung insbesondere durch Projekt-/Werk- und Veranstaltungsbeiträge, durch Auszeichnungen, Ankäufe, Aufträge sowie durch Subventionen und Beteiligungen an grossen zentralörtlichen Kulturbetrieben.
Auch die Bearbeitung medienpolitischer Fragen gehört in den Aufgabenbereich der Kulturförderung.