Kultus

Kanton Luzern und das Bistum Basel

Der Kanton Luzern ist Mitglied der Diözesankonferenz, in der alle 10 Kantone vertreten sind, die zusammen das Bistum Basel  bilden. Das Bistumskonkordat von 1828 bestimmt, dass jeder Kanton Domherren für den Bischofssitz in Solothurn entsendet. Dieses Domkapitel übernimmt Aufgaben in der Verwaltung des Bistums, berät den Bischof und wählt diesen auch. Den in der Diözesankonferen vertretenen Regierungsräten steht dabei das Recht zu, allenfalls "minder genehme" Kandidaten aus der Wahlliste des Domkapitels zu streichen. Das Bischofswahlrecht im Bistum Basel ist in dieser Form einzigartig.

Wahlrechte des Regierungsrates

Mit den Päpstilchen Privilegien räumte der Heilige Stuhl dem Regierungsrat des Kantons Luzern 1926 das Recht ein, die Chorherren der Stifte St. Leodegar in Luzern und St. Michael in Beromünster, den Präfekten der Jesuitenkirche in Luzern sowie die Pfarrer von rund 20 Luzerner Pfarreien aus einer Dreierliste des Bistums zu wählen. Das "Wahlrecht" besteht heute allerdings nur noch in der formellen Bestätigung der vom Bischof vorgeschlagenen Kandidaten. Im Fall von Pfarrstellen werden heute auch Gemeindeleiter, die vorher von Pfarrei und Bistum zusammen bestimmt wurden, in dieser Art "gewählt" bzw. bestätigt.

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