Kanton Luzern und das Bistum Basel
Der Kanton Luzern ist Mitglied der Diözesankonferenz, in der alle 10 Kantone vertreten sind,
die zusammen das
Bistum Basel bilden. Das Bistumskonkordat von 1828 bestimmt, dass
jeder Kanton Domherren für den Bischofssitz in Solothurn entsendet. Dieses
Domkapitel übernimmt Aufgaben in der Verwaltung des Bistums, berät den Bischof und wählt diesen
auch. Den in der Diözesankonferen vertretenen Regierungsräten steht dabei das Recht zu, allenfalls "minder genehme"
Kandidaten aus der Wahlliste des Domkapitels zu streichen. Das Bischofswahlrecht im
Bistum Basel ist in dieser Form einzigartig.
Wahlrechte des Regierungsrates
Mit den Päpstilchen Privilegien räumte der Heilige Stuhl dem Regierungsrat des Kantons
Luzern 1926 das Recht ein, die Chorherren der Stifte St. Leodegar in Luzern und
St. Michael in Beromünster, den Präfekten der Jesuitenkirche in Luzern sowie die Pfarrer von rund 20 Luzerner Pfarreien aus einer
Dreierliste des Bistums zu wählen. Das "Wahlrecht" besteht heute allerdings nur noch
in der formellen Bestätigung der vom Bischof vorgeschlagenen Kandidaten. Im Fall von
Pfarrstellen werden heute auch Gemeindeleiter, die vorher von Pfarrei und Bistum
zusammen bestimmt wurden, in dieser Art "gewählt" bzw. bestätigt.