Organe
Der Präsident oder die Präsidentin und der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin des Kantonsrates bilden zusammen mit den Fraktionsvorsitzenden die Geschäftsleitung. Der Staatsschreiber oder die Staatsschreiberin und der Leiter oder die Leiterin der Parlamentsdienste nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Geschäftsleitung fördert die Zusammenarbeit und die gegenseitige Information zwischen Kantonsratspräsident, Kommissionen, Fraktionen und Regierungsrat, koordiniert die Arbeiten der Kommissionen, nimmt die längerfristige Planung der Sessionsschwerpunkte vor, legt nach Rücksprache mit dem Regierungsrat die Traktandenliste fest, stellt Antrag auf Zuweisung der Sachgeschäfte an die ständigen Kommissionen oder auf Bestellung einer Spezialkommission, bereitet die Wahlgeschäfte vor und besorgt die weiteren Geschäfte, die ihr das Kantonsratsgesetz und die Geschäftsordnung zuweisen.
Fraktionsvorsitzende:
Wahlbüro
Der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin, die Stimmenzählerinnen und -zähler sowie ihre Stellvertreterinnen und -vertreter bilden zusammen das Wahlbüro. Das Wahlbüro ist für die korrekte Durchführung und Auszählung aller Wahlen im Kantonsrat zuständig. Die Stimmenzählerinnen und Stimmenzähler und ihre Stellvertreterinnen und -vertreter werden für die ganze Legislatur gewählt.
Funktion |
Person |
Präsidentin |
Gisela Widmer Reichlin, Adligenswil |
Stimmenzähler |
Eva Forster, Triengen
Daniel Rüttimann, Hochdorf
Barbara Lang, Hellbühl
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Stimmenzähler StV |
Sofia Galbraith, Horw
Franziska Rölli, Sempach
Samuel Zbinden, Sursee |
Stabsgruppe der Geschäftsleitung
In die Stabsgruppe nehmen je ein Mitglied jeder Fraktion sowie der jeweilige Vizepräsident resp. die jeweilige Vizepräsidentin des Kantonsrates Einsitz. Die Stabsgruppe der GL macht der Geschäftsleitung Vorschläge zur Weiterentwicklung des parlamentarischen Betriebs und der parlamentarischen Arbeit und berät die Geschäftsleitung in Fragen der Aus- und Weiterbildung des Parlaments. Die Mitglieder werden für die ganze Legislatur gewählt.
Fraktionen
Die Bildung einer Fraktion erfordert mindestens fünf Mitglieder. Die Fraktionsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Fraktionspräsidenten und dessen Stellvertreter oder eine Fraktionspräsidentin oder deren Stellvertreterin. Die im Kantonsrat vertretenen Parteien bilden je eigene Fraktionen (derzeit 6 Fraktionen: Die Mitte, SVP, FDP, SP, G/JG, GLP) oder schliessen sich zu Fraktionsgemeinschaften zusammen. In den Fraktionen werden parallel oder nachgelagert zu den Kommissionen die Sachgeschäfte des Kantonsrates vorbesprochen und die Wahlgeschäfte vorbereitet.
Kommissionen
Der Kantonsrat lässt seine Sach- und Aufsichtsgeschäfte, ausgenommen parlamentarische Vorstösse, in Kommissionen vorbereiten. In den Kommissionen sind die Fraktionen im Verhältnis zu ihrer Stärke vertreten. Die «Geschäftsordnung für den Kantonsrat» sieht 10 ständige Kommissionen vor.
Die Mitglieder der ständigen Kommissionen sind für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die ständigen Kommissionen werden vom Kommissionendienst betreut.
Spezialkommissionen
Der Kantonsrat kann für die Vorberatung von Sachgeschäften ausnahmsweise Spezialkommissionen bestellen.
Präsidentenkonferenz
Einmal jährlich treffen sich die Präsidenten der Ständigen Kommissionen mit dem Ratspräsidium. An der «Präsidentenkonferenz», einem informellen Gremium, nehmen der Staatsschreiber und der Kommissionendienst mit beratender Stimme teil. Die Präsidentenkonferenz diskutiert aktuelle Fragen des Parlamentsbetriebes, koordiniert die Arbeit der Kommissionen und legt den Sitzungsplan fest.