Neben Gesetzesvorlagen, Dekreten (Finanzgeschäfte) und Kantonsratsbeschlüssen, die nach Bedarf behandelt werden, beschliesst der Kantonsrat jährlich über den Aufgaben- und Finanzplan (rollende Vierjahresplanung) und den Voranschlag und nimmt den Jahresbericht sowie spezielle Rechenschaftsberichte entgegen. Zudem behandelt er das von der Regierung vorgelegte Legislaturprogramm.
Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat die Geschäfte in Form von Botschaften und Berichten vor. Mittels parlamentarischer Vorstösse (Einzelinitiative, Motion, Postulat, Anfrage) kann der Kantonsrat von sich aus Kantonsrats-Geschäfte lancieren.