Die Planungs- und Finanzkommission ist zuständig für den Finanzhaushalt und hat insbesondere den Voranschlag, den Aufgaben- und Finanzplan, die Nachtragskredite, die Staatsrechnung und den Jahresbericht sowie die weiteren Rechnungen vorzuberaten.
Sie kann für Abklärungen die Finanzkontrolle oder aussenstehende Sachverständige beiziehen.