Die Aufsichts- und Kontrollkommission ist das Organ der Oberaufsicht des Kantonsrates.
Sie hat insbesondere die periodischen Rechenschaftsberichte des Kantonsgerichtes sowie die besonderen Rechenschaftsberichte, die der Kantonsrat keiner anderen Kommission zuweist, vorzuberaten. Sie überprüft im Rahmen der Oberaufsicht des Kantonsrates den Finanzhaushalt und die Geschäftsführung von Regierung und Verwaltung sowie den Geschäftsgang des Kantonsgerichtes.
Die Aufsichts- und Kontrollkommission kann für Abklärungen die Finanzkontrolle oder aussenstehende Sachverständige beiziehen sowie, unter Wahrung des Amtsgeheimnisses, Einsicht in die Berichte der Departementscontroller nehmen.