Evaluation und Teilrevision Parlamentsrecht

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Zuständiges Departement SK
Kurzbeschreibung

Die Evaluation des Parlamentsrechts und die daraus resultierende Teilrevision des Kantonsratsgesetzes, der Geschäftsordnung des Kantonsrates sowie weiterer Gesetze beinhaltet Anpassungen aufgrund der Digitalisierung des Ratsbetriebes, die Normierungen etablierter Praxisänderungen im Parlamentsbetrieb, die Umsetzung von überwiesenen Vorstössen und weitere Anliegen, die mit dieser Evaluation in Aussicht gestellt wurden. Weiter sollen bereits gewisse Massnahmen aus dem Planungsbericht B 30 zur Politischen Kultur und Zusammenarbeit im Kanton Luzern umgesetzt werden.

Die Evaluation und Teilrevision des revidierten Parlamentsrechts vom 1. Juni 2015 geht auf Vorstösse aus dem Kantonsrat und auf Anliegen aus der Geschäftsleitung des Kantonsrates und deren Stabsgruppe, der Kommissionen und der Verwaltung zurück. Die Neuerungen beinhalten insbesondere die Festhaltung gelebter und bewährter, aber bisher im Parlamentsrecht noch nicht abgebildeter Praxis, die Erhöhung der Effizienz, die Klärung und Verbesserung einzelner Abläufe und Strukturen sowie die Zusammenarbeit der beiden Räte. Dabei wird die bestehende Grundordnung der Verfahren im Kantonsrat und den Kommissionen von der vorliegenden Teilrevision nicht berührt.

Der Regierungsrat hat die Vernehmlassung zu den Gesetzesänderungen freigegeben. Sie startet am 17. Februar 2022 und dauert bis 30. April 2022.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über ein Formular durchgeführt. Die Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind wie folgt aufgeschaltet.
Vernehmlassung Beginn 17.02.2022
Vernehmlassungsfrist bis 30.04.2022
Unterlagen

Einladungsschreiben

Synopse_Geschaeftsordnung_des_Kantonsrates

Synopse_Kantonsratsgesetz

Fragebogen_Vernehmlassung

Erlaeuterungen_zum_Vernehmlassungsentwurf

Teilrevision_Geschaeftsordnung_des_Kantonsrates

Teilrevision_Kantonsratsgesetz

Auskunft Muriel Mattmann, Rechtsdienst, Staatskanzlei, Tel. 041 228 50 15, muriel.mattmann@lu.ch