Der Rechtsdienst berät die Departementsvorsteherin, das Departementssekretariat sowie die Dienststellen und Anstalten in rechtlichen Fragen. Er erteilt Rechtsauskünfte und instruiert Verwaltungsbeschwerden zuhanden des Regierungsrates oder der Departementsvorsteherin. Der Rechtsdienst verfasst Entwürfe zu Gesetzen, Verordnungen und Botschaften.