Korporationen
Die Korporationen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften nach kantonalem Recht (§ 75 der Kantonsverfassung; SRL Nr. 1). Das Nähere ist im Gesetz über die Korporationen (SRL Nr. 170) geregelt. Wie die Einwohnergemeinden und Gemeindeverbände unterstehen die Korporationen der Aufsicht des Staates. Im Kanton Luzern bestehen zurzeit 77 Korporationen (davon 26 in Form der öffentlich-rechtlichen Genossenschaft) (Stand 19.08.2024).