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Covid-19-Härtefallhilfe

Informationen für Unternehmen

Härtefallmassnahme von Bund und Kantonen

Die Coronakrise hat gewisse Unternehmen hart und existenzgefährdend getroffen. Total hat der Kanton die Luzerner Wirtschaft mit rund 265 Millionen Franken aus dem Härtefallprogramm unterstützt. Über 1400 Unternehmen haben Härtefallgelder erhalten. Das Ziel, mit der subsidiären finanziellen Unterstützung den Unternehmen durch die Krise zu helfen und Arbeitsplätze zu erhalten, hat der Kanton mit seinem Programm erreicht.

Für die langfristige Bewirtschaftung der Härtefallhilfen ist das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement zuständig.

Haben Sie Fragen? Sie erreichen uns unter haertefall@lu.ch.

Aktuell: Bundesgerichtsurteil schafft Rechtssicherheit

Nach dem Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht strittige Fragen der Umsetzung beurteilt und bestätigt das Vorgehen des Kantons Luzern in allen Punkten. Es hat die Beschwerde im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Covid-19-Härtefallgeldern für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken vollumfänglich abgewiesen.

Das Bundesgericht bestätigt damit, dass eine hinreichende kantonalrechtliche Grundlage für die Rückforderung von geleisteten Härtefallgeldern bei Gewinnen von Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken besteht. Ausserdem schafft es Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen zur bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallmassnahmen. 

Weitere Informationen:

Medienmitteilung vom 31. Juli 2026

Bundesgerichtsurteil vom 30. Juni 2026

Teilverzicht auf Rückforderung von Härtefallhilfen

Am 12. Mai 2025 beschloss der Kantonsrat, dass der Kanton Luzern im Rahmen eines Teilverzichts auf die Rückforderung der sogenannten «1. Tranche» der Covid-19-Härtefallgelder verzichten soll (B 47). Dies betrifft Auszahlungen von Härtefallgeldern, die vor dem 21. April 2021 erfolgten. Betroffen sind auch vereinzelte Auszahlungsverfügungen, auf denen der Hinweis fehlte, dass für diese die bedingte Gewinnbeteiligung gilt. 

Angepasste Härtefallverordnung per 1. August 2025 
Der Regierungsrat hat abgestimmt auf die Beschlüsse des Kantonsrates eine Anpassung der kantonalen Härtefallverordnung vorgenommen und diese per 1. August 2025 in Kraft gesetzt.

Unternehmen, die bislang keine Verfügung erhalten haben, werden in den nächsten Monaten von der Dienststelle Raum und Wirtschaft informiert.

Unternehmen, welche bereits freiwillig eine Rückzahlung der ersten Tranche vorgenommen haben, können unkompliziert per E-Mail ein Wiedererwägungsgesuch stellen.

Die Bearbeitung der offenen Fälle wird auf der Grundlage der angepassten Härtefallverordnung vorangetrieben. Alle betroffenen Unternehmen wurden direkt über die neue Ausgangslage und ihre Möglichkeiten informiert.


Weiterführende Informationen

Die folgenden Dokumente decken die wichtigsten Themenbereiche zur bedingten Gewinnbeteiligung und dem Verwendungsverbot ab.