Der/Die Vorsitzende des Regierungsrates führte bis 2007 den Titel «Schultheiss», ab dem 1. Januar 2008 «Regierungspräsident» rsp. «Regierungspräsidentin». Bis 2015 galt das Kalenderjahr als Präsidialjahr, seit 2016 beginnt das Präsidialjahr jeweils im Juli.
Seit 1960 wurden folgende Mitglieder des Regierungsrates in das Amt gewählt: