Volksinitiativen und Referenden

Eine Übersicht über die aktuell hängigen Initiativen und Referenden finden Sie hier.

Die Zusammenstellung der abgeschlossenen Initiativen und Referenden seit 1995 finden Sie hier.

Volksinitiativen

Das politische Instrument der kantonalen Volksinitiative ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, kantonale Gesetze oder die Kantonsverfassung zu ändern.

Eine Volksinitiative kann die Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs haben. Damit eine kantonale Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initiantinnen und Initianten innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung der Initiative 5'000 Unterschriften (Verfassungsinitiative) bzw. 4'000 Unterschriften (Gesetzesinitiative) sammeln. 

Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist der Entwurf der Unterschriftenliste der zuständigen Behörde zur Vorprüfung einzureichen. Im Kanton Luzern übernimmt die Abteilung Gemeinden im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes die Prüfung der kantonalen Initiativen. Dabei klärt sie ab, ob die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen genügen.

Weitere Informationen zum Vorgehen im Zusammenhang mit einer kantonalen Volksinitiative finden Sie auf der Webseite der Abteilung Gemeinden.

Referenden

Bei kantonalen Referenden ist zu unterscheiden zwischen obligatorischem und fakultativem Referendum.

Beim obligatorischen Referendum ist von Gesetzes wegen zwingend eine Volksabstimmung über einen vom Kantonsparlament beschlossenen Erlass nötig. Dieser tritt nur in Kraft, wenn ihn die Mehrheit des kantonalen Stimmvolkes annimmt.

Für gewisse Beschlüsse des Kantonsparlamentes sieht das kantonale Recht die Möglichkeit eines fakultativen Referendums vor. Die Volksabstimmung über den Parlamentsbeschluss findet in diesem Fall nur dann statt, wenn ein Referendumskomitee innert 60 Tagen seit der amtlichen Veröffentlichung des Parlamentsbeschlusses 3'000 Unterschriften sammelt oder ein Viertel der Luzerner Gemeinden eine Abstimmung verlangt.

Weitere Informationen zum Vorgehen im Zusammenhang mit einem fakultativen Referendum finden Sie auf der Webseite der Abteilung Gemeinden.

Rechtliche Grundlagen