Volksinitiativen
Das politische Instrument der kantonalen Volksinitiative ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, kantonale Gesetze oder die Kantonsverfassung zu ändern.
Eine Volksinitiative kann die Form einer allgemeinen Anregung oder eines ausgearbeiteten Entwurfs haben. Damit eine kantonale Volksinitiative zustande kommt, müssen die Initiantinnen und Initianten innerhalb eines Jahres seit der Veröffentlichung der Initiative 5'000 Unterschriften (Verfassungsinitiative) bzw. 4'000 Unterschriften (Gesetzesinitiative) sammeln.
Vor Beginn der Unterschriftensammlung ist der Entwurf der Unterschriftenliste der zuständigen Behörde zur Vorprüfung einzureichen. Im Kanton Luzern übernimmt die Abteilung Gemeinden im Auftrag des Justiz- und Sicherheitsdepartementes die Prüfung der kantonalen Initiativen. Dabei klärt sie ab, ob die Unterschriftenlisten den formellen Anforderungen genügen.