Petitionen (von lat. petitio «Bitte») sind Anregungen, Vorschläge, Gesuche oder Beschwerden zu einer persönlichen oder öffentlichen Sache.
Petitionen können beliebige Inhalte haben. Nicht möglich sind Petitionen zu laufenden oder abgeschlossenen Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden sowie zu finanziellen Forderungen.
Petitionen sind gegen Voranmeldung bei der Staatskanzlei einzureichen. Merkblätter für Petitionen an den Kantonsrat oder den Regierungsrat finden Sie in der rechten Spalte.
Nach Art. 33 Abs. 1 BV hat jede Person das Recht, Petitionen an Behörden zu richten; es dürfen ihr daraus keine Nachteile erwachsen. Die Behörden haben von Petitionen Kenntnis zu nehmen (Art. 33 Abs. 2 BV). Petitionen an den Kantonsrat sind in §§ 83ff KRG und §§ 80ff GOKR geregelt. Für Petitionen an den Regierungsrat gibt es keine kantonalen Bestimmungen.