Häufig gestellte Medienanfragen

Auf dieser Seite werden häufig gestellte Fragen beantwortet. Sollten Sie eine Frage haben, auf welche Sie hier keine Antwort finden, wenden Sie sich an information@lu.ch.

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Medienarbeit

  • Ich möchte die Medienmitteilungen des Kantons Luzern erhalten. Wie gehe ich vor?

    Wenn Sie sich für den kantonalen Medienverteiler anmelden, erhalten Sie künftig alle Mitteilungen des Kanton Luzern per E-Mail zugestellt. Die Anmeldung für den Verteiler ist allerdings nicht gleichbedeutend mit einer Akkreditierung für den Kantonsrat (siehe Frage: «Wer erhält die Beratungsunterlagen des Kantonsrates»). 

    Anmeldung Verteiler.
  • Wer erhält die Beratungsunterlagen des Kantonsrates?

    Die akkreditierten Medienschaffenden erhalten gleichzeitig mit den Mitgliedern des Kantonsrates die Beratungsunterlagen per Post zugestellt. Sie haben zudem die Möglichkeit, im Kantonsratssaal einen fixen Arbeitsplatz für die Sessionen zu beantragen. Voraussetzung dafür ist eine regelmässige Berichterstattung über die Verhandlungen des Kantonsrates. Akkreditierung beantragen.

  • Muss ich mich akkreditieren, um aus dem Kantonsrat zu berichten?

    Die Verhandlungen des Luzerner Kantonsrates sind öffentlich. Vor einem Sessionsbesuch ist daher keine Anmeldung erforderlich. Der Arbeitsbereich für Medienschaffende befindet sich auf der Zuschauertribüne in der Mitte. Für die akkreditierten Berichterstatter sind Arbeitsplätze reserviert. Bitte beachten Sie, dass gemäss dem Kantonsratsgesetz §40 der Zugang zum Ratssaal (nicht zur Tribüne), insbesondere für Medien, der Bewilligung des Präsidenten oder der Präsidentin bedarf (Antrag beim Sekretariat Kantonsrat).

    Mit dem Kontaktformular können Sie für den Kantonsratssaal einen WLAN-Gastzugang beantragen.

  • Warum gelten bei bestimmten Mitteilungen Sperrfristen?

    Die Sperrfristenregelung des Kantons Luzern stützt sich auf die Empfehlungen des Schweizer Presserates. Sperrfristen sind ein Gentlemen's Agreement, das den Medienschaffenden die sorgfältige Vorbereitung der teils anspruchsvollen Geschäfte sowie eine qualitativ hochstehende Berichterstattung ermöglicht, ohne dass ein einzelnes Medium oder eine Mediengattung bevorzugt oder benachteiligt wird. Dies ist in den Informationsrichtlinien §12 entsprechend festgehalten.

    Sperrfisten gelten in der Regel:

    • für den Inhalt des Kantonsratsversands
    • für Geschäfte, welche zu einem späteren Zeitpunkt an einer Medienorientierung vorgestellt werden
    • wenn Direktbetroffene vorgängig informiert werden müssen
  • Wer wird zu Medienkonferenzen des Regierungsrates eingeladen?

    Medienorientierungen des Regierungsrates sind Informationsanlässe mit dem Zweck, die Haltung der Exekutive darzulegen. Es handelt sich dabei nicht um öffentliche Informationsversammlungen. Die Einladungen werden ausschliesslich an Medienschaffende und Redaktionen zugestellt. Zur Registrierung wenden Sie sich bitte an information@lu.ch.

  • Wie kann ich einen WLAN-Gastzugang für das Regierungsgebäude beantragen?

    Die Staatskanzlei kann für Medienschaffende während den Sessionen des Kantonsrates oder für Medienkonferenzen im Regierungsgebäude zeitlich beschränkte WLAN-Gastkonten einrichten. Das Netzwerk unterliegt den Sicherheitsbestimmungen der kantonalen Verwaltung, der Zugang ist deshalb nur mit persönlichem Benutzernamen und Passwort möglich. Um ein Konto zu beantragen, füllen Sie das entsprechende Kontaktformular aus.

  • Über welche Kanäle verbreitet der Kanton Luzern seine Informationen?

    Der Kanton Luzern versendet Medienmitteilungen direkt an alle auf dem verteiler angemeldeten Personen und schaltet diese auf der Kantonalen Webseite unter Mitteilungen auf. In der Newsletter-Verwaltung können Sie sich für den Verteiler anmelden. Über die Social-Media-Kanäle Facebook und Twitter findet zudem ein direkter Austausch mit der Bevölkerung statt. Grundlage für die Kommunikation der Luzerner Regierung und Verwaltung sind die Informationsrichtlinien

Regierungsrat und Kantonsrat

  • Wie komme ich zu einer Stellungnahme der Regierung zu einem bestimmten Thema?

    Bei der Recherche zu einem bestimmten Thema lohnt sich meist eine Suche in der Datenbank der Parlamentsgeschäfte. Hat sich der Regierungsrat zum gesuchten Thema bereits einmal geäussert, finden Sie seine Haltung in der entsprechenden Antwort. Werden Sie nicht fündig oder handelt es sich um eine Antwort, welche schon mehrere Jahre alt ist, wenden Sie sich an die Staatskanzlei: information@lu.ch.

    Die einzelnen Departemente äussern sich zudem im Rahmen von Vernehmlassungen zu verschiedenen Vorlagen des Bundes. Diese Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich.

  • Wie steht der Regierungsrat zu eidgenössischen Vorlagen?

    Die einzelnen Departemente äussern sich im Rahmen von Vernehmlassungen zu verschiedenen Vorlagen. Diese Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich.

  • Welche Geschäfte befinden sich derzeit in der Vernehmlassung?

    Die Übersicht über die laufenden Vernehmlassungen ist öffentlich zugänglich. Für Informationen zu einzelnen Rückmeldungen wenden Sie sich direkt an die Vernehmlassungspartner.

  • Richtet der Kanton Luzern seine Politik nach einer bestimmten Strategie aus?

    Das oberste Planungs- und Führungsinstrument des Regierungsrates ist die Kantonsstrategie. Das Legislaturprogramm legt dar, wie die Strategieziele in den kommenden vier Jahren umgesetzt werden und welche Absichten und Erwägungen den Regierungsrat leiten.

  • Wie viel verdient ein Regierungsrat?

    Grundsätzlich werden bei  Lohnanfragen keine Angaben zu konkreten Personen gemacht. Die Gesetzesgrundlagen zur Besoldung von Luzerner Regierungsrätinnen und Regierungsräten sind aber in der  Besoldungsordnung für Magistraten und in der Besoldungsordnung für das Staatspersonal öffentlich zugänglich.

    Gemäss dieser Besoldungsordnungen bezieht jedes Mitglied des Regierungsrates eine jährliche Besoldung von 112 bis 120 Prozent (abhängig von der Amtsdauer) des Maximums der obersten Besoldungsklasse. Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin erhält eine Zulage von 8 Prozent dieses Maximums. 2015 wurden rund 1.27 Millionen Franken (exkl. Spesen) an die Mitglieder des Regierungsrates ausbezahlt. 

  • Wie viel verdient ein Mitglied des Kantonsrats?

    Basis für die Berechnung ist der Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates. Im Jahr 2015 wurden rund 1.7 Millionen Franken (exkl. Fraktionsentschädigungen) an die Kantonsrätinnen und Kantonsräte ausbezahlt. 

    Gemäss der 2009 verabschiedeten Botschaft über die Entschädigung der Mitglieder des Kantonsrates B101 beträgt die durchschnittliche Jahresentschädigung eines Ratsmitglieds 13‘300 Franken (ohne Fraktions-und Reiseentschädigung). Daraus ergibt sich ein Stundenlohn von rund 26 Franken. Dabei wird von einem durchschnittlichen Jahrespensum von 25 Stellenprozenten (bei einer Jahresarbeitszeit von 2083 Stunden) ausgegangen.

  • Wie hoch ist die Rente eines Regierungsrates?

    Die Ruhegehälter sind in der Magistratenpensionsordnung SRL 130 geregelt. Die Voraussetzungen für den Bezug von ordentlichen Sonderleistungen sind:

    • Nichtwiederwahl oder Nichtnominierung als Magistratsperson, sofern die ehemalige Magistratsperson beim Ausscheiden aus dem Amt das 50. Lebensjahr vollendet oder mindestens acht Amtsjahre geleistet hat; ist das Ereignis auf eine schwere Amtspflichtverletzung oder auf eine strafbare Handlung zurückzuführen, kann der Regierungsrat die Sonderleistungen kürzen oder deren Ausrichtung verweigern,
    • Rücktritt nach zwölf Amtsjahren als Mitglied des Regierungsrates und Vollendung des 55. Lebensjahres,
    • Rücktritt nach acht Amtsjahren als Mitglied des Regierungsrates und Vollendung des 60. Lebensjahres.

Parlamentarische Vorstösse

Gesetze und Grundlagen

Zahlen und Finanzen