Das in Art. 942 ff. ZGB geregelte eidgenössische Grundbuch ist das Register über Bestand und Umfang privater Rechte an Grundstücken. Es umfasst das Tagebuch, das Hauptbuch, die Grundstückbeschreibung, die Pläne, welche auf der amtlichen Vermessung beruhen, die Belege und die Hilfsregister. Im Kanton Luzern werden alle über 200'000 Grundstücke im elektronischen Grundbuch geführt.