Kurzbeschreibung
|
Hundehalterinnen und Hundehalter bezahlen im Kanton Luzern grundsätzlich jährlich eine Hundesteuer von 120 Franken. Für bestimmte Nutzhunde muss jedoch keine Hundesteuer bezahlt werden. So sind Halterinnen und Halter von Blindenführ-, Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden von dieser Steuer befreit. Neu sollen auch Halterinnen und Halter von sämtlichen Assistenz- und von Therapiehunden steuerbefreit werden. Der Regierungsrat gibt einen entsprechenden Änderungsentwurf des Gesetzes über das Halten von Hunden in die Vernehmlassung.
|
Aktuelle Gesetzesgrundlage
|
SRL Nr. 848: Gesetz über das Halten von Hunden
|
Aktuelle Verordnungsgrundlage
|
SRL Nr. 849: Verordnung über das Halten von Hunden
|
Auskunft
|
Sarah Däpp, Veterinärdienst, sarah.daepp@lu.ch und 041 228 61 47
|