Kurzbeschreibung
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Im Kanton Luzern ist die Ausrichtung von Sozial- und Nothilfe im Sozialhilfegesetz (SHG; SRL Nr. 892) normiert. Das Nähere zur Sozial- und Nothilfe für Personen aus dem Asylbereich regelt der Regierungsrat in der Kantonalen Asylverordnung. Die vorliegende Änderung dieser Verordnung betrifft insbesondere den Umfang der Asylsozialhilfe und -nothilfe sowie die Bestimmungen betreffend die Unterbringung. Zusätzlich gilt es, die Personen aus dem Asylbereich im Einklang mit den bundesrechtlichen Bestimmungen klarer zu definieren. Auch soll ein Einkommensfreibetrag für erwerbstätige Personen aus dem Asylbereich eingeführt sowie die Bestimmungen zur Motivations- und Integrationszulage und zu den situationsbedingten Leistungen angepasst werden.
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Aktuelle Verordnungsgrundlage
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SRL Nr. 892b: Kantonale Asylverordnung
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Unterlagen
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Einladungsschreiben
Vernehmlassungsentwurf
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Änderungssynopse
Fragebogen: Zugangslink zum Onlineformular
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Auskunft
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Nicole Scheiber, Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen, nicole.scheiber@lu.ch und 041 228 39 78
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