Teilrevision des Sozialhilfegesetzes

Zurück zur Übersicht

Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung Am 1. Januar 2022 tritt die Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung) in Kraft. Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Organisation der Alimentenhilfen (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung). Die Gemeinden sollen weiterhin für die Alimentenhilfen zuständig sein, wobei diese aber von einer Fachstelle gemäss Inkassohilfeverordnung erbracht werden müssen. 
Vernehmlassung Beginn 10.06.2021
Vernehmlassungsfrist bis 30.09.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage
SRL 892 – Sozialhilfegesetz (SHG)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen zum Vernehmlassungsentwurf
Gesetzesentwurf
Synopse altes Recht/Vernehmlassungsentwurf
Fragebogen

Auskunft

Cäcilia Lachenmeier, MLaw, RA, Juristische Mitarbeiterin Sozialhilfe, caecilia.lachenmeier@lu.ch, 041 228 65 79