Kurzbeschreibung
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Am 1. Januar 2022 tritt die Bundesverordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (Inkassohilfeverordnung) in Kraft. Die Umsetzung der Inkassohilfeverordnung im Kanton Luzern erfordert eine Änderung des Sozialhilfegesetzes. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Organisation der Alimentenhilfen (Inkassohilfe und Alimentenbevorschussung). Die Gemeinden sollen weiterhin für die Alimentenhilfen zuständig sein, wobei diese aber von einer Fachstelle gemäss Inkassohilfeverordnung erbracht werden müssen.
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Aktuelle Gesetzesgrundlage
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SRL 892 – Sozialhilfegesetz (SHG)
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Auskunft
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Cäcilia Lachenmeier, MLaw, RA, Juristische Mitarbeiterin Sozialhilfe, caecilia.lachenmeier@lu.ch, 041 228 65 79
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