Änderung Familienzulagengesetz

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Zuständiges Departement GSD
Kurzbeschreibung

Dem Kantonsrat soll beantragt werden, die monatliche Kinderzulage, die vom 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr an Erwerbstätige und Nichterwerbstätige in nicht-landwirtschaftlichen Berufen ausgerichtet wird, von 210 auf 250 Franken zu erhöhen. Dies braucht eine Gesetzesänderung. Künftig soll die Anpassung der Kinder- und der Ausbildungszulage in einem einfacheren Verfahren möglich sein. Der Regierungsrat soll die Kompetenz erhalten, diese Zulagen durch Verordnung über die Mindestansätze des Bundes hinaus zu erhöhen und beschlossene Erhöhungen ganz oder teilweise aufzuheben.

Vernehmlassung Beginn 02.03.2021
Vernehmlassungsfrist bis 04.06.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage Gesetz über die Familienzulagen (Kantonales Familienzulagengesetz, FZG; SRL Nr. 885)
Unterlagen

Einladungsschreiben
Erläuterungen GSD zur Vernehmlassung
Vernehmlassungentwurf GSD Änderung FZG
Synopse altes Recht/Vernehmlassungsentwurf GSD Änderung FZG

Auskunft Dr. iur. Rolf Frick, Leiter Rechtsdienst: Tel. 041 228 60 87; rolf.frick@lu.ch