Kurzbeschreibung
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Der Kanton Luzern gibt die Anpassungen hinsichtlich des Landerwerbsverfahrens und der Entschädigung für den Erwerb von Landwirtschaftsland in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 28. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/anpassung-des-landerwerbsverfahrens-und-der-entschadigung-fur-den-erwerb-von-landwirtschaftsland einzureichen.
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Auskunft
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Philipp Rebsamen, Bereich Recht, Tel. 041 228 43 87, Philipp.Rebsamen@lu.ch
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