Kurzbeschreibung
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Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Planungs- und Baugesetzes in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/aenderung-planungs-und-baugesetz-2022 einzureichen.
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Auskunft
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Dr. iur. Erik Lustenberger, Bereich Recht, Tel. 041 228 50 46, Erik.Lustenberger@lu.ch
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