Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Kantonalen Energiegesetzes vom Dezember 2022

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Zuständiges Departement BUWD
Kurzbeschreibung

Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in die Vernehmlassung.

Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/aenderung-kantonales-energiegesetz-2022 einzureichen.

Vernehmlassung Beginn 15.12.2022
Vernehmlassungsfrist bis 06.04.2023
Unterlagen

Einladungsschreiben
Vernehmlassungsbotschaft
Synopse Änderung KEnG_Vernehmlassungsentwurf
Synopse Änderung KEnV_Vernehmlassungsentwurf 

Auskunft Leana Käch, Bereich Recht, Tel. 041 228 37 99, Leana.Kaech@lu.ch