Kurzbeschreibung
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Der Kanton Luzern gibt den Entwurf einer Änderung des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) in die Vernehmlassung.
Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Wir laden Sie ein, Ihre Stellungnahme bis am 6. April 2023 in der E-Mitwirkung unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/aenderung-kantonales-energiegesetz-2022 einzureichen.
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Auskunft
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Leana Käch, Bereich Recht, Tel. 041 228 37 99, Leana.Kaech@lu.ch
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