Kurzbeschreibung
|
Der Kanton Luzern gibt den Entwurf der Teilrevision der Planungs- und Bauverordnung 2021 in die Vernehmlassung bis zum 17. Dezember 2021.
Die Vernehmlassung wird elektronisch über das Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. Alle Informationen und Unterlagen zum Vernehmlassungsverfahren sind ab sofort unter https://lu.e-mitwirkung.ch/de/teilrevision-planungs-und-bauverordnung-2021 aufgeschaltet.
|
Auskunft
|
Dagmar Jans, Rechtsdienst, Tel. 041 228 57 61, dagmar.jans@lu.ch
|