Vernehmlassung über die «Anpassung der Besoldungsbestimmungen für die Pädagogische Hochschule Luzern»

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Zuständiges Departement BKD
Kurzbeschreibung

Die Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BOL) soll auf Antrag der Pädagogischen Hochschule Luzern (PH Luzern) angepasst werden. Betroffen ist der Lohnrahmen für Lehrpersonen der PH Luzern. Die Besoldungsordnung legt zurzeit für die Einreihung von Lehrpersonen auf der Tertiärstufe die Lohnklassen 26 bis 31 fest. Im Unterschied zur Universität Luzern und zur Hochschule Luzern beschäftigt die PH Luzern auch Praxislehrpersonen und Schulmentoratspersonen, welche für ihre Tätigkeit nicht die Anforderungen an Lehrpersonen auf Tertiärstufe erfüllen müssen. Sie sind daher unterhalb der Lohnklasse 26 eingereiht. Die PH Luzern beantragt nun, den Lohnrahmen anzupassen, welcher neu die Lohnklassen 22 bis 35 umfassen soll. Dadurch können Praxislehrpersonen und Schulmentoratspersonen den korrekten Lohnklassen zugeordnet werden. Für Führungspersonen der PH Luzern mit Dozierendenstatus können durch die Anpassung des Lohnrahmens zutreffende Funktionsumschreibungen erstellt werden.

Die Änderung hat keine finanziellen Auswirkungen. Sie tritt voraussichtlich am 1. August 2022 in Kraft.

Vernehmlassung Beginn 01.03.2021
Vernehmlassungsfrist bis 31.05.2021
Aktuelle Gesetzesgrundlage

Besoldungsordnung für die Lehrpersonen und die Fachpersonen der schulischen Dienste (BOL) vom 2. Mai 2005 (SRL Nr. 74)

Unterlagen
Auskunft

Dr. Karin Pauleweit, Leiterin der Dienststelle Hochschulbildung und Kultur, Tel. 041 228 64 96, E-Mail: karin.pauleweit (at) lu.ch