Kurzbeschreibung
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Der Regierungsrat schickt die Vorlage zur Änderung des Gesetzes über die Volksschulbildung in die Vernehmlassung. Hauptpunkte sind die neue Regelung der Pro-Kopf-Beiträge des Kantons an die kommunalen Volksschulen, die Reduktion der Sekundarschulmodelle von drei auf zwei und die heilpädagogische Förderung von Kindern im Vorschulalter mit Behinderung in einer Kindertagesstätte.
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Aktuelle Gesetzesgrundlage
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Gesetz über die Volksschulbildung SRL 400a
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Auskunft
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Dr. Charles Vincent, Leiter Dienststelle Volksschulbildung, Telefon 041 228 52 12, Mail
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